Mit Wirkung zum 01.10.2022 hat der Gesetzgeber eine Umlage zum Ausgleich erhöhter Gasbeschaffungskosten aufgrund der Reduzierung der Gasimportmengen beschlossen. Am 29.09.2022 hat die Bundesregierung nunmehr angekündigt, diese Umlage wieder aufzuheben. Die gesetzliche Umsetzung dazu steht jedoch noch aus. Wir werden Sie informieren, sobald uns nähere Informationen vorliegen.

Information zur Dezember-Soforthilfe bei Erdgaslieferungen (§ 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz ESWG)
Die Stadtwerke Neustadt in Holstein als Ihr Erdgaslieferant informieren hiermit ihre Kund:innen zur Dezember-Soforthilfe bei Erdgas-Lieferungen. Das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem