Mit Wirkung zum 01.10.2022 hat der Gesetzgeber eine Umlage zum Ausgleich erhöhter Gasbeschaffungskosten aufgrund der Reduzierung der Gasimportmengen beschlossen. Am 29.09.2022 hat die Bundesregierung nunmehr angekündigt, diese Umlage wieder aufzuheben. Die gesetzliche Umsetzung dazu steht jedoch noch aus. Wir werden Sie informieren, sobald uns nähere Informationen vorliegen.
Anpassung des Mehrwertsteuersatzes
Der Mehrwertsteuersatz für Gas und Fernwärme wurde – als Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung – zum 1. Oktober 2022 von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Vom Gesetzgeber