Gut, das eigene Haus zu kennen
Hat Ihr Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf?
Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr. Seit 2009 müssen Hauseigentümer:innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden bei jedem Verkauf oder Mieterwechsel dem Käufer oder Mieter den Energieausweis vorlegen.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
- den Bedarfsausweis, der die Energieeffizienz eines Gebäudes beschreibt und Aussagen darüber trifft, wie hoch die künftigen Energiekosten des Hauses oder einer Wohnung sein werden.
- den Verbrauchsausweis, dem die Energieverbrauchsdaten mindestens der letzten drei Jahre zu Grunde gelegt werden. Er ist Pflicht für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und einem Baujahr vor 1978.
Beide Ausweise gelten jeweils 10 Jahre.
Wie erhalte ich einen Energieausweis?
Hier finden Sie Kontaktdaten zur Energieberatung:
Energieberatung / Neustadt in Holstein
Energie-Effizienz-Experten (EEE)
Selbst genutzte Immobilien, die in absehbarer Zeit nicht verkauft oder vermietet werden, brauchen keinen Energieausweis.
Weitere Informationen rund um das Thema Energieausweis finden Sie auch unter: www.gebaeudeenergiepass.de oder www.energieausweis-vorort.de.
Weitere Informationen rund um das Thema Energieausweis finden Sie auch unter:
www.gebaeudeenergiepass.de
www.energieausweis-vorort.de.
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