Mit Wirkung zum 01.10.2022 hat der Gesetzgeber eine Umlage zum Ausgleich erhöhter Gasbeschaffungskosten aufgrund der Reduzierung der Gasimportmengen beschlossen. Am 29.09.2022 hat die Bundesregierung nunmehr angekündigt, diese Umlage wieder aufzuheben. Die gesetzliche Umsetzung dazu steht jedoch noch aus. Wir werden Sie informieren, sobald uns nähere Informationen vorliegen.

Messstellenbetreiber wechseln- Bei uns nicht!
Immer wieder erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher Angebote von externen Messstellenbetreibern, die einen Wechsel des Messstellenbetreibers anbieten. Ein solcher Wechsel ist grundsätzlich möglich – notwendig ist
