„Wie alle Energieversorger müssen wir nicht beeinflussbaren Abgaben und Steuern weitergeben, die einen großen Teil der Preiszusammensetzung ausmachen“, erläutert Werkleiterin Vera Litzka.
„Leicht gesunkenen Steuern und Umlagen sowie guten Beschaffungskonditionen steht im Wesentlichen die Einführung der Kostenumlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) im Gas sowie eine erhebliche Steigerung der Netznutzungsentgelte seitens der Vornetzbetreiber im Strom entgegen“, ergänzt Dirk Heckmann, Leiter Kunden und Dienstleistungen. Daher erhöhen die SWNH die Gas- und Strompreise in der Grundversorgung zum 1. Januar 2021.
Zum 01.01.2021 erhöht sich im Gas-Grundversorgungstarif „MoinGAS“ der Grundpreis um 1,00 EUR pro Monat (inkl. 19% MwSt.), der Arbeitspreis steigt um 0,45 Cent pro Kilowattstunde (inkl. 19% MwSt.). Für einen Durchschnittshaushalt mit 18.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch erhöhen sich die Kosten monatlich um rund 7,95 Euro (inkl. 19% MwSt.). Im Strom-Grundversorgungstarif „MoinWATT“ erhöht sich der Grundpreis um 0,50 EUR pro Monat, der Preisanstieg im Arbeitspreis beträgt 1,50 Cent pro Kilowattstunde. Für einen Durchschnittshaushalt mit 2.750 Kilowattstunden Jahresverbrauch erhöhen sich die monatlichen Kosten durchschnittlich um 3,94 Euro.