Der Mehrwertsteuersatz für Gas und Fernwärme wurde – als Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung – zum 1. Oktober 2022 von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Vom Gesetzgeber war dies bis 31. März 2024 befristet geplant. Diese Frist endet nun. Daher werden wir zum 01. April 2024 den Mehrwertsteuersatz in unseren Systemen auf 19 Prozent anpassen. Bestehende Abschlagspläne werden aufgrund der Steueränderung neu berechnet und unseren Kunden nach Systemumstellung mitgeteilt.

Daseinsvorsorge in Neustadt in Holstein – Unsere Stadt. Unsere Aufgabe.
Was wäre, wenn plötzlich nichts mehr läuft? Stellen Sie sich vor, der Wasserhahn bleibt trocken, das Licht geht nicht an und das Internet fällt aus.