Der Mehrwertsteuersatz für Gas und Fernwärme wurde – als Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung – zum 1. Oktober 2022 von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Vom Gesetzgeber war dies bis 31. März 2024 befristet geplant. Diese Frist endet nun. Daher werden wir zum 01. April 2024 den Mehrwertsteuersatz in unseren Systemen auf 19 Prozent anpassen. Bestehende Abschlagspläne werden aufgrund der Steueränderung neu berechnet und unseren Kunden nach Systemumstellung mitgeteilt.

Stadtwerke Neustadt in Holstein überreicht Spende: 2.000 Euro für Kinder und Jugend Netzwerk Neustadt in Holstein
Neustadt in Holstein. „Uns liegt es am Herzen, Vereinen und Personen etwas Gutes zu tun“, erzählte Vertriebsleiter Dirk Heckmann von den Stadtwerken Neustadt in Holstein