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Grün-weißes Elektroauto mit SWNH-Logo und Webadresse, geparkt auf Parkplatz

Änderung der Parkgebührenverordnung

Die 1. Änderung der Parkgebührenverordnung ist in Kraft getreten.

Auf dem Parkplatz P2 (Hafen) beträgt die maximale Parkzeit mit Jahresparkkarte weiterhin 2 Stunden; es ist zusätzlich zur Jahresparkkarte eine Parkscheibe auszulegen.

Auf den beiden Klosterhofparkplätzen und am Pagodenspeicher (P6, P7 und P9) können Jahresparkkarteninhaber zukünftig zeitlich unbeschränkt parken.

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