Liebe Kund:innen, unser Kundenportal ist aufgrund technischer Probleme aktuell nur eingeschränkt erreichbar.
Liebe Kund:innen, unser Kundenportal ist aufgrund technischer Probleme aktuell nur eingeschränkt erreichbar.
Grün-weißes Elektroauto mit SWNH-Logo und Webadresse, geparkt auf Parkplatz

Änderung der Parkgebührenverordnung

Die 1. Änderung der Parkgebührenverordnung ist in Kraft getreten.

Auf dem Parkplatz P2 (Hafen) beträgt die maximale Parkzeit mit Jahresparkkarte weiterhin 2 Stunden; es ist zusätzlich zur Jahresparkkarte eine Parkscheibe auszulegen.

Auf den beiden Klosterhofparkplätzen und am Pagodenspeicher (P6, P7 und P9) können Jahresparkkarteninhaber zukünftig zeitlich unbeschränkt parken.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das könnte Sie auch interessieren:

Stadtwerke Neustadt in Holstein

SWNH Logo RGB

Rückrufservice

Wir rufen Sie umgehend zurück.

    Hinweis

    Liebe Kundinnen und Kunden,
    der Ablesezeitraum der Jahresverbrauchsabrechnung 2025 hat begonnen.
    Bitte geben Sie hier Ihren Zählerstand ein:

    Bitte beachten: Auch wenn Sie von einem anderen Anbieter versorgt werden, bekommen Sie von uns eine Ablesekarte.

    Weitere Informationen zum Ablesen Ihres Zählers gibt es hier:

    Cookie Consent mit Real Cookie Banner