Das Kundencenter bleibt am Mittwoch, den 24. Mai, geschlossen.

Das Kundencenter bleibt am 24. Mai geschlossen.

SWNH_Logo_RGB_ohne Schriftzüge-white
Kona E-Auto SWNH

Änderung der Parkgebührenverordnung

Die 1. Änderung der Parkgebührenverordnung ist in Kraft getreten.

Auf dem Parkplatz P2 (Hafen) beträgt die maximale Parkzeit mit Jahresparkkarte weiterhin 2 Stunden; es ist zusätzlich zur Jahresparkkarte eine Parkscheibe auszulegen.

Auf den beiden Klosterhofparkplätzen und am Pagodenspeicher (P6, P7 und P9) können Jahresparkkarteninhaber zukünftig zeitlich unbeschränkt parken.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das könnte Sie auch interessieren:

Stadtwerke Neustadt in Holstein

SWNH_Logo_RGB

Cookie Consent mit Real Cookie Banner