Liebe Kund:innen, unser Kundenportal ist aufgrund technischer Probleme aktuell nur eingeschränkt erreichbar.
Liebe Kund:innen, unser Kundenportal ist aufgrund technischer Probleme aktuell nur eingeschränkt erreichbar.

ABWENDUNGSVEREINBARUNG

WIR SIND FÜR SIE DA

Abwendungsvereinbarung

Abwendung einer Zählersperrung

Die EnWG-Novelle 2021 und Novelle der StromGGV bzw. GasGVV sieht ab 2022 Möglichkeiten vor, eine Zählersperrung abzuwenden, die aus dem fälligen Ausgleich von Forderungen resultiert. Die Abwendungserklärung enthält eine kostenfreie Stundung der Forderungen bis zu 14 Tagen.

Hierbei ist zu beachten, dass die Abwendungserklärung nur gültig ist, wenn diese:

  • vollständig ausgefüllt ist,
  • vor einer Sperrung bei uns eingegangen ist,
  • die offene Forderung vorher beim Forderungsmanagement des Kundenservice unter 04561 5110-150 erfragt wurde.

Bei der enthaltenen Teilzahlung ist eine wöchentliche oder monatliche Zahlung möglich. Der vollständige Betrag muss spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate beglichen sein.

Ein Muster der Abwendungsvereinbarung finden Sie in unserem Downloadbereich.

Das könnte Sie auch interessieren:

Windrad hinter blühendem gelben Raps unter blauem Himmel mit Text zu regionaler Windenergie

Tag der erneuerbaren Energien

Seit diesem Jahr können sowohl unsere Kunden in Neustadt in Holstein direkt, als auch unsere Kunden in der Region Strom direkt aus unserer Region beziehen!

Stadtwerke Neustadt in Holstein

SWNH Logo RGB

Rückrufservice

Wir rufen Sie umgehend zurück.

    Cookie Consent mit Real Cookie Banner