ABWENDUNGSVEREINBARUNG
Abwendungsvereinbarung
Abwendung einer Zählersperrung
Die EnWG-Novelle 2021 und Novelle der StromGGV bzw. GasGVV sieht ab 2022 Möglichkeiten vor, eine Zählersperrung abzuwenden, die aus dem fälligen Ausgleich von Forderungen resultiert. Die Abwendungserklärung enthält eine kostenfreie Stundung der Forderungen bis zu 14 Tagen.
Hierbei ist zu beachten, dass die Abwendungserklärung nur gültig ist, wenn diese:
- vollständig ausgefüllt ist,
- vor einer Sperrung bei uns eingegangen ist,
- die offene Forderung vorher beim Forderungsmanagement des Kundenservice unter 04561 5110-150 erfragt wurde.
Bei der enthaltenen Teilzahlung ist eine wöchentliche oder monatliche Zahlung möglich. Der vollständige Betrag muss spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate beglichen sein.
Ein Muster der Abwendungsvereinbarung finden Sie in unserem Downloadbereich.
Das könnte Sie auch interessieren:

Eisvergnügen bei der Hafenheimat on Ice
Am Donnerstag, dem 25. November hieß es in Neustadt wieder: Eis für alle! Beim Pre-Opening der diesjährigen Hafenheimat on Ice konnte jeder kostenfrei die Kufen

Neustädter Theater feiert Jubiläum. SWNH unterstützen als Paten
„Kulturunterstützung ist ganz wichtig. Die Paten sorgen dafür, dass das anspruchsvolle und hochwertige Programm auch bezahlbar ist“, so Neustadts Bürgermeister Mirko Spieckermann. Um die qualitativ

Rohrnetzspülung sichert sauberes Trinkwasser
Alle 4 Jahre heißt es für das Team der Abteilung Gas/Wasser/Wärme mit tatkräftiger Unterstützung der Technischen Abteilungen auch 2023 wieder: Rohrnetzspülen! Diese Maßnahme dient der