ABWENDUNGSVEREINBARUNG
Abwendungsvereinbarung
Abwendung einer Zählersperrung
Die EnWG-Novelle 2021 und Novelle der StromGGV bzw. GasGVV sieht ab 2022 Möglichkeiten vor, eine Zählersperrung abzuwenden, die aus dem fälligen Ausgleich von Forderungen resultiert. Die Abwendungserklärung enthält eine kostenfreie Stundung der Forderungen bis zu 14 Tagen.
Hierbei ist zu beachten, dass die Abwendungserklärung nur gültig ist, wenn diese:
- vollständig ausgefüllt ist,
- vor einer Sperrung bei uns eingegangen ist,
- die offene Forderung vorher beim Forderungsmanagement des Kundenservice unter 04561 5110-150 erfragt wurde.
Bei der enthaltenen Teilzahlung ist eine wöchentliche oder monatliche Zahlung möglich. Der vollständige Betrag muss spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate beglichen sein.
Ein Muster der Abwendungsvereinbarung finden Sie in unserem Downloadbereich.
Das könnte Sie auch interessieren:

Jahresverbrauchsabrechnung
Update 30. Januar 2024: Liebe Kundinnen und Kunden, im Zuge der Jahresverbrauchsabrechnung verzeichnen wir aktuell ein erhöhtes Arbeits- und Telefonaufkommen. Dies macht es uns nicht

Neue Werkleitung der SWNH
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am Donnerstag auf Vorschlag des Bürgermeisters Mirko Spieckermann die Einstellung von Dr. Mark Jahn als Werkleiter der Stadtwerke Neustadt
Gehweg Brückstraße teilweise gesperrt
Neustadt in Holstein, 14. Mai 2024 Am Sonntag, 12.05.2024 gab es an der Brückstraße einen Wasserschaden an einem Hausanschluss. Die Folge ist eine Unterspülung des