Der Mehrwertsteuersatz für Gas und Fernwärme wurde – als Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung – zum 1. Oktober 2022 von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Vom Gesetzgeber war dies bis 31. März 2024 befristet geplant. Diese Frist endet nun. Daher werden wir zum 01. April 2024 den Mehrwertsteuersatz in unseren Systemen auf 19 Prozent anpassen. Bestehende Abschlagspläne werden aufgrund der Steueränderung neu berechnet und unseren Kunden nach Systemumstellung mitgeteilt.

Überprüfung der Gasleitungen im Versorgungsgebiet
Ab dem 10. August bis voraussichtlich 30. September 2026 werden im Auftrag der Stadtwerke Neustadt in Holstein die Gasleitungen in unserem Versorgungsgebiet turnusmäßig auf mögliche

