Der Mehrwertsteuersatz für Gas und Fernwärme wurde – als Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung – zum 1. Oktober 2022 von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Vom Gesetzgeber war dies bis 31. März 2024 befristet geplant. Diese Frist endet nun. Daher werden wir zum 01. April 2024 den Mehrwertsteuersatz in unseren Systemen auf 19 Prozent anpassen. Bestehende Abschlagspläne werden aufgrund der Steueränderung neu berechnet und unseren Kunden nach Systemumstellung mitgeteilt.

Hohe Kundenzufriedenheit: Stadtwerke Neustadt in Holstein überzeugen mit Service und regionaler Verbundenheit
Die Stadtwerke Neustadt in Holstein (SWNH) können sich erneut über eine positive Rückmeldung ihrer Kundinnen und Kunden freuen. Das unabhängige Marktforschungsinstitut imug research hat im

