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Schlichtung

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Hinweise zum Schlichtungsverfahren

für Verbraucher vor der Schlichtungsstelle Energie e.V. in den Bereichen Strom und Gas und zum Verbraucherservice:

Beschwerden in den Bereichen Strom und Gas sind an die Stadtwerke Neustadt in Holstein, Grabenstraße 38, 23730 Neustadt in Holstein, Tel. 04561 5110 150, E-Mail: kundenservice@swnh.de zu richten. Zur Beilegung von Streitigkeiten in den Bereichen Strom und Gas kann sich der Verbraucher an die Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstr. 133, 10117 Berlin, Tel. 030/2757240-0, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.dewww.schlichtungsstelle-energie.de wenden.

Die Stadtwerke sind zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet. Voraussetzung für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist, dass der Verbraucher seine Beschwerde zuvor an die Stadtwerke richtet und die Stadtwerke der Beschwerde nicht abhelfen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 030/22480-500 oder 0228/14-0, E-Mail: verbraucherservice-Energie@bnetza.de.

für Verbraucher vor der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. für die Bereiche Wasser, Wärme und Dienstleistungsprodukte (Contracting):

Beschwerden in den Bereichen Wasser, Wärme und Contracting sind an die Stadtwerke Neustadt in Holstein, Grabenstraße 38, 23730 Neustadt in Holstein, Tel. 04561 5110 150, E-Mail: kundenservice@swnh.de zu richten. Zur Beilegung von Streitigkeiten in den Bereichen Wasser, Wärme und Contracting kann sich der Verbraucher an die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Tel. 07851/79579 40, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.dewww.verbraucher-schlichter.de wenden.

Die Stadtwerke sind bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Voraussetzung für die Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens ist, dass der Verbraucher seine Beschwerde zuvor an die Stadtwerke richtet.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

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