ABWENDUNGSVEREINBARUNG
Abwendungsvereinbarung
Abwendung einer Zählersperrung
Die EnWG-Novelle 2021 und Novelle der StromGGV bzw. GasGVV sieht ab 2022 Möglichkeiten vor, eine Zählersperrung abzuwenden, die aus dem fälligen Ausgleich von Forderungen resultiert. Die Abwendungserklärung enthält eine kostenfreie Stundung der Forderungen bis zu 14 Tagen.
Hierbei ist zu beachten, dass die Abwendungserklärung nur gültig ist, wenn diese:
- vollständig ausgefüllt ist,
- vor einer Sperrung bei uns eingegangen ist,
- die offene Forderung vorher beim Forderungsmanagement des Kundenservice unter 04561 5110-150 erfragt wurde.
Bei der enthaltenen Teilzahlung ist eine wöchentliche oder monatliche Zahlung möglich. Der vollständige Betrag muss spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate beglichen sein.
Ein Muster der Abwendungsvereinbarung finden Sie in unserem Downloadbereich.
Das könnte Sie auch interessieren:

Weltwassertag am 22. März: Abwasser verantwortungsvoll behandeln – Gewässer nachhaltig schützen
Anlässlich des Weltwassertages am 22. März weisen die Stadtwerke Neustadt in Holstein (SWNH) auf die zentrale Bedeutung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Abwasserentsorgung hin. Während häufig

Mach das Licht aus- hafenheimat-Winterbeleuchtung wird abgenommen
Zum ersten Mal leuchtete die hafenheimat-Winterbeleuchtung für den gesamten Zeitraum von November bis Februar – so lange wie noch nie – und erfreute viele Menschen

Winterbeleuchtung „Winterschöne hafenheimat“ wird am 01.11.2021 eingeschaltet
„Wir schalten unsere Winterbeleuchtung am 1.11. an“, informiert Bürgermeister Mirko Spieckermann während eines Pressetermins Ende Oktober. Das mag einige vielleicht etwas verwundern, denkt man beim