FAQ
FAQ - SWNH Stadtwerke Neustadt
Häufige Fragen - schnell & einfach beantwortet
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Stadtwerke Neustadt in Holstein, unsere Produkte und Dienstleistungen.
Lieferantenwechsel in 24 Stunden
Allgemeines
Ein Stromanbieterwechsel soll ab dem 06.06.2025 werktags innerhalb von 24 Stunden möglich sein.
Der Vorteil für Verbraucherinnen und Verbraucher ist eine höhere Flexibilität beim Anbieterwechsel, so dass schneller auf Preisschwankungen reagiert werden kann.
Wichtige Voraussetzung für den Lieferantenwechsel in 24 Stunden ist die Angabe der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID), die jeder Verbrauchsstelle fest zugeordnet ist. Stromanbieter sind gesetzlich verpflichtet, die MaLo-ID (Marktlokations-ID) auf der Stromabrechnung aufzuführen.
Die vereinbarten Kündigungsfristen und die Laufzeiten aktiver Stromlieferverträge gelten weiterhin.
Merkblatt über den Lieferantenwechsel in 24 Stunden in Kurzform
Hier stehen die wichtigsten und kurz gehaltenen Informationen für Sie zum Download bereit.
Merkblatt_Mieterinnen-Mieter_zum_Lieferantenwechsel
Wie funktioniert ein Lieferantenwechsel von einem Drittanbieter zu uns?
Wer von fairen Energiepreisen, prämierten Serviceleistungen oder attraktiven Regionalstromangeboten profitieren möchte, kann von seinem aktuellen Energieversorger zu den SWNH wechseln. Dieser Vorgang ist ein Lieferantenwechsel. Der Lieferantenwechsel ist also der Wechsel zu einem neuen Lieferanten. Von einem Vertragswechsel sprechen wir, wenn innerhalb eines Lieferanten ein anderer Tarif abgeschlossen wird – z.B. bei uns vom LüttWATT in den LüttWATTfix26 oder LüttRegioWATT.
Der Wechsel zu einem anderen Energieversorger ist schon jetzt einfach und kann oftmals online erledigt werden. Die hierfür notwendigen Daten findet man auf der Jahresabrechnung. Dazu gehören neben den persönlichen Daten die Zählernummer mit Zählerstand zum Ablesedatum und der Name des bisherigen Energieversorgers.
Nachdem ein Lieferantenwechsel beauftragt ist, beginnt der technische Teil. Der neue Lieferant sendet eine Kündigung an den bisherigen Lieferanten. Dieser hat drei Tage Zeit, um die Anfrage zu prüfen. Stimmt er der Kündigung zu, teilt er dem neuen Lieferanten und dem zuständigen Netzbetreiber das Datum des Lieferendesmit. Der neue Lieferant meldet anschließend beim zuständigen Netzbetreiber die Netznutzung an. Nachdem der Netzbetreiber der Anmeldung zugestimmt hat, kann der neue Lieferant die Versorgung sowie den Termin des Lieferbeginns bestätigen. Derzeit muss das reine Wechselverfahren in drei Wochen vollzogen sein. Die Frist beginnt mit der Kontaktaufnahme des neuen Stromlieferanten an den zuständigen Netzbetreiber.
Welche Änderungen kommen auf Kundinnen und Kunden, Lieferanten und Netzbetreiber zu?
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat festgelegt, dass der Lieferantenwechsel für Strom werktags innerhalb von 24 Stunden abgewickelt sein soll.
Sendet z.B. der neue Stromlieferant am Montag eine Anmeldeanfrage an den zuständigen Netzbetreiber, muss dieser am Dienstag eine fristgerechte Antwort übersenden. Die Kündigungsfristen bleiben erhalten.
Welche Auswirkungen treten für Verbraucherinnen und Verbraucher auf?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet der 24-Stunden-Lieferantenwechsel, dass man seinen Stromlieferanten zukünftig theoretisch noch einfacher und schneller wechseln kann.
Damit die neuen Fristen beim Stromlieferantenwechsel eingehalten werden können, muss die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) angegeben werden. Diese 11-stellige Kennziffer findet man auf der Stromrechnung.
Eine MaLo-ID wird jedem Ort zugeordnet, an dem Strom verbraucht oder erzeugt wird. Sie vereinfacht die Kommunikation zwischen den Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Messstellen- und Netzbetreibern.
Wichtig! An- und Abmeldungen sind nur noch für zukünftige Termine möglich. Rückwirkende Ein- und Auszüge gibt es ab dem 06.06.2025 nicht mehr. Eventuelle Zuordnungslücken werden über die meist teurere Ersatz- oder Grundversorgung geschlossen.
Was bedeutet der 24-Stunden-Lieferantenwechsel für bestehende Stromverträge?
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ermöglicht innerhalb eines Tages den Stromanbieter rein technisch zu wechseln womit man zeitnah auf Preisschwankungen oder geänderte Bedürfnisse reagieren kann. Jedoch bleiben die vereinbarten Kündigungsfristen bestehen, was bedeutet, dass ein 24-Stunden-Wechsel zwar technisch möglich ist, aber durch vertragliche Bindungen eingeschränkt sein kann.
Welche Voraussetzungen muss ich als Kundin bzw. Kunde erfüllen?
Es muss die MaLo-ID bekannt sein und angegeben werden. Über diese kommunizieren die Marktteilnehmer miteinander.
Was kostet mich ein 24-Stunden-Lieferantenwechsel?
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Was ist die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)?
Die Marktlokations-ID ist eine elfstellige Kennnummer, die jeder Ort, an dem Energie erzeugt und/oder verbraucht wird, erhält. Sie erlaubt eine eindeutige Zuordnung dieser sogenannten Marktlokationen und erleichtert dadurch die Verwaltung der Daten.
Wie schnell geht der Wechsel des Stromanbieters?
Die vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin gültig. Der 24-Stunden-Wechsel betrifft nur die Marktkommunikation und nicht Ihre vertraglichen Verpflichtungen.
Sofern es keine festgesetzten Laufzeiten oder Kündigungsfristen gibt, klappt der Wechsel zum neuen Stromlieferanten ab dem 06.06.2025 innerhalb von 24 Stunden.
Wichtig ist das Beachten der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Andernfalls wird man in die Grundversorgung aufgenommen.
Sollte sich beim alten Lieferanten der Strompreis erhöhen, gilt das Sonderkündigungsrecht unter Beachtung der dafür geltenden Kündigungsfrist. Auch bei einem Umzug kann man seinen Stromanbieter trotz laufendem Vertrag vorzeitig unter Beachtung der dafür geltenden Kündigungsfrist wechseln.
Umzug & Anmeldung
Ich ziehe um – was muss ich tun?
Beim Umzug erhalten Sie in der Regel ein Übergabeprotokoll. Aus diesem Protokoll sind die Zählerstände zum Datum der Schlüsselübergabe sowie die dazugehörigen Zählernummern ersichtlich. Dieses Protokoll (oder alternativ alle Daten selbst zusammengeschrieben) schicken Sie uns zu oder füllen Sie einfach direkt unser Onlineformular aus. Zusätzlich benötigen wir dann natürlich Ihre persönlichen Daten wie Namen und Adresse. Gerne hilft Ihnen aber auch Kundenservice-Team weiter.
Wie melde ich mich für die Grund- und Ersatzversorgung an?
Die Stadtwerke Neustadt in Holstein sind Grund- und Ersatzversorger in den Netzgebieten der Ortsteile Neustadt in Holstein, Pelzerhaken und Rettin. Damit wir Sie gleich von Beginn zuverlässig mit Energie und Wasser versorgen können, füllen Sie ganz einfach unser Onlineformular aus. Ebenso ist die Anmeldung zu den gültigen Wasserpreisen hier möglich.
Jahresverbrauchsabrechnung (JVA)
Wann bekomme ich meine Jahresrechnung?
Ihre Jahresrechnung erhalten Sie jährlich Ende Januar/ Anfang Februar. Im Normalfall beläuft sich der Abrechnungszeitraum auf den 01.01.-31.12. des Vorjahres.
In Ausnahmefällen wie z.B. bei Umzügen, Lieferantenwechsel etc. kann der Abrechnungszeitraum abweichen. In diesen Fällen erhalten Sie zum Stichtag eine Schlussrechnung.
Wie ist meine Jahresrechnung aufgebaut?
Der Aufbau Ihrer Rechnung ist im folgenden Dokument sichtbar. Einfach hier klicken.
Wie setzt sich der Rechnungsbetrag in der Jahresrechnung zusammen?
Der Rechnungsbetrag entspricht den Gesamtkosten Ihres Energieverbrauchs abzüglich der geleisteten Zahlungen (Abschläge).
Wie setzen sich meine geleisteten Zahlungen zusammen?
Im Regelfall setzen sich Ihre geleisteten Zahlungen durch Ihre monatlichen Abschlagszahlungen zusammen. Sollte die Summe der geleisteten Zahlungen von Ihren Abbuchungen/Überweisungen abweichen, kontaktieren Sie uns bitte!
Was ist ein Abschlag?
Bei der Abschlagszahlung handelt es sich um eine monatliche Anzahlung. Diese ergibt sich in der Regel auf Basis Ihrer Vorjahresverbräuche. Da Ihr Verbrauch über das Jahr unterschiedlich sein kann, ist der Abschlag ein Durchschnittswert.
Wie viele Monatsabschläge muss ich zahlen?
Für ein ganzes Abrechnungsjahr zahlen Sie bei Strom, Gas, Wasser und Wärme in der Regel 11 Monatsabschläge.
Bei Schmutz- und Niederschlagswasser werden im Normalfall 12 Monatsabschläge angefordert.
Kann ich meinen Abschlag anpassen lassen?
Wir berechnen einen nachvollziehbaren Abschlagsbetrag auf Basis Ihres Vorjahresverbrauchs unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Preise. Eine Abschlagsänderung ist daher in der Regel nicht notwendig.
Bei Bedarf können Sie Ihren Abschlag auch in unserem Kundenportal anpassen.
Sollte es einen konkreten Grund für eine Abschlagsreduzierung geben, teilen Sie uns diesen bitte schriftlich mit.
Die Zählerstände auf meiner Rechnung stimmen nicht mit den übermittelten Werten überein. Kann ich diese nachträglich ändern lassen?
Alle von Ihnen mitgeteilten Zählerstände werden zum 31.Dezember hochgerechnet. Sollten Sie vergessen haben uns die Zählerstände mitzuteilen, schätzt das System einen Wert auf Basis Ihrer letzten Verbräuche.
Bitte prüfen Sie zunächst noch einmal Ihren Zählerstand und gleichen Sie diesen mit dem abgerechneten Wert ab. Sollte der abgerechnete Wert von Ihrem aktuellen Zählerstand abweichen und Sie wünschen eine Prüfung und ggf. Korrektur der Rechnung, wenden Sie sich bitte schriftlich oder per Mail an unser Abrechnungsteam unter abrechnung@swnh.de .
Warum wird der Gasverbrauch in kWh abgerechnet, obwohl der Zählerstand in m³ angegeben ist?
Erdgas ist ein Naturprodukt und weist daher unterschiedliche Energiegehalte auf. Für die Ermittlung Ihres Energieverbrauchs erfolgt eine Umrechnung des verbrauchten Gasvolumens in Kubikmetern mithilfe des Brennwerts und der Zustandszahl in Kilowattstunden. Der Brennwert beschreibt den Energiegehalt, der in einem Kubikmetern Gas enthalten ist. Die Zustandszahl berücksichtigt die Höhenlage der Verbrauchsstelle.
Ich habe Probleme beim Ablesen meines Zählers. Wer kann mir helfen?
Eine bildliche Veranschaulichung der verschiedenen Zähler finden Sie hier. Sollten Sie außerdem Fragen haben, kontaktieren Sie uns jederzeit!
Wie kann ich meine Abschläge und Rechnungen bezahlen?
Für Ihre regelmäßigen Abschlagszahlungen haben Sie zwei Zahlungsmöglichkeiten:
• SEPA-Lastschriftmandat: Teilen Sie uns Ihre Bankverbindung bitte schriftlich mit oder senden Sie diese per Mail an kundenservice@swnh.de. Geben Sie außerdem bitte an, ob diese Bankverbindung nur für Gutschriften oder auch für Lastschriften verwendet werden darf.
• Überweisung/ Dauerauftrag: Für Überweisungen oder die Einrichtung eines Dauerauftrags verwenden Sie bitte die auf der Rechnung aufgedruckte Bankverbindung (siehe Fußzeile).
In beiden Fällen geben Sie bitte Ihre Kunden-/Verbrauchstellennummern an.
Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Mahnung bekommen habe?
Sollten Sie Ihre offenen Posten in der Zwischenzeit beglichen haben, betrachten Sie die Mahnung bitte als gegenstandlos. Sie müssen in diesem Fall nichts weiter tun.
Sollten Sie Ihre Rechnung jedoch noch nicht beglichen oder Fragen dazu haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung!
Wie kann ich mein SEPA-Mandat widerrufen oder die Bankverbindung ändern?
Bitte informieren Sie uns darüber schriftlich. Ein Widerruf oder die Änderung Ihrer Bankverbindung auf telefonischem Wege nicht möglich.
Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn es hin und wieder etwas länger dauern kann. Im Zuge der Jahresverbrauchsabrechnung haben wir ein erhöhtes Arbeits- und Telefonaufkommen. Dies macht es uns nicht immer möglich, unmittelbar auf alle Anfragen zu reagieren. Unser Team wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Tel.: 04561 – 5110 150
Mail: kundenservice@swnh.de
Strom
Ich möchte Strom von den SWNH beziehen, was muss ich tun?
Sie können ganz bequem unsere Online-Bestellstrecke (Tarifrechner) nutzen. Alternativ können Sie auch unser Kundenservice-Team kontaktieren unter 04561 5110 150 oder per Mail an kundenservice@swnh.de . Die Kollegen sind auch persönlich für Sie da in der Grabenstraße 38 in 23730 Neustadt in Holstein.
Liefern die SWNH Grünstrom?
Mit unserem zertifizierten Stromangebot für alle Privatkundinnen und -kunden leisten Sie bereits einen großen Beitrag zu einer natürlicheren Stromversorgung. Auch unsere Gewerbekundinnen und –kunden können von uns Grünstrom beziehen.
Welche Stromtarife bieten die SWNH an?
Eine Übersicht über unsere Stromtarife finden Sie hier.
Photovoltaik
Muss ich PV-Anlagen immer bei den SWNH anmelden, auch wenn ich nicht ins Netz einspeise und alles selber verbrauche?
Die Anmeldung ist immer notwendig, da die Anlage direkt oder indirekt mit dem Netz der SWNH im Parallelbetrieb verbunden ist. Auch Erweiterungen bestehender Anlagen und Stilllegungen müssen gemeldet werden.
Ich möchte meine Erzeugungsanlage anmelden. Wie gehe ich vor?
Sie wollen Ihren klimafreundlichen Ökostrom künftig selbst produzieren und haben sich für eine Photovoltaik (PV)-Anlage entschieden? Dann müssen Sie Ihre Anlage nur noch in wenigen Schritten anmelden. Füllen Sie dazu einfach das entsprechende Anmeldeformular aus – Wir senden Ihnen dann alle notwendigen Informationen zu: PV Anlagen Onlineformular – Erzeugungsanlage – Stadtwerke Neustadt in Holstein (swnh.de)
Einen Überblick über die einzelnen Anmeldungsschritte finden Sie in unserem Informationsflyer.
Ich möchte meine Kleinsterzeugungsanlage anmelden. Wie gehe ich vor?
Sie wollen Ihren klimafreundlichen Ökostrom künftig selbst produzieren und haben sich für eine Photovoltaik (PV)-Anlage entschieden? Dann müssen Sie Ihre Anlage nur noch in wenigen Schritten anmelden. Füllen Sie dazu einfach das entsprechende Anmeldeformular aus – Wir senden Ihnen dann alle notwendigen Informationen zu: PV Anlagen Onlineformular – Mini-/Kleinsterzeugungsanlage / Balkonanlage – Stadtwerke Neustadt in Holstein (swnh.de)
Einen Überblick über die einzelnen Anmeldungsschritte finden Sie in unserem Informationsflyer.
An wen sende ich Messkonzepte von PV-Anlagen zur Genehmigung?
Bitte senden Sie uns die Messkonzepte zur Genehmigung per E-Mail an einspeisen@swnh.de.
An wen sende ich Unterlagen zur Prüfung der Netzverträglichkeit?
Bitte senden Sie ihre Unterlagen zur Prüfung der Netzverträglichkeit per Email an einspeisen@swnh.de.
Wann gilt die Pflicht zur Direktvermarktung des eingespeisten Stroms?
Die gesetzliche Pflicht zur Direktvermarktung an eine*n Stromhändler*in Ihrer Wahl gilt für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100kW.
Ist der Einbau eines Einspeisemangements erforderlich und welche Einbaugrenzen gelten?
Die Einbaugrenzen sind im EEG geregelt. Eine erforderliche Installation gilt unabhängig von einer Stromeinspeisung in das Netz der SWNH.
Nahwärme
Was versteht man unter Nahwärme?
Nahwärme beschreibt die Erzeugung von Wärme in einer zentralen Heizanlage. Diese kann z. B. ein Blockheizkraftwerk (Beispiel BHKW in Pelzerhaken), eine Wärmepumpe oder ein Heizkessel sein. In dieser Heizanlage wird Wärme – in der Regel warmes Wasser – erzeugt, gespeichert und Ihnen über Nahwärmeleitungen direkt bis ins Haus oder die Wohnung geliefert. Sie benötigen lediglich eine Übergabestation im Keller, die die Wärme überträgt und für Sie als Heizungswärme und Warmwasser nutzbar macht. Dadurch sparen Sie Platz und Kosten.
Wo kann ich in Neustadt Nahwärme nutzen?
Eine Übersicht über die Nahwärme-Gebiete in Neustadt finden Sie hier.
Meerwasser-Wärmepumpe Wasserentnahme Ostsee
Welche Genehmigung wurde für das Vorhaben erteilt?
Um den Betrieb für die Meerwasser-Wärmepumpe gewährleisten zu können, wurde eine „wasserrechtliche Erlaubnis zur
Benutzung der Ostsee durch Einleiten des vorher entnommenen und abgekühlten Meerwassers“ erteilt.
Welche Behörden sind bei dem Projekt Meerwasser-Wärmepumpe einbezogen worden?
Zu den Zuständigen Behörden des Wärmepumpen Hafens gehören unter anderem die untere Wasserbehörde des Kreis Ostholstein. Diese hat den Antrag gestellt. Darüber hinaus wurden einbezogen: die untere Naturschutzbehörde, das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Bäume (LLUR) mit den Bereichen Abt. 3 Fischerei und Dez. 51 Biodiversität und Artenschutz, der Wasser und Bodenverband Neustädter Binnenwasser, der Landesbetrieb für Küstenschutz, der Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN) und das Wasserstraßen- und Schiffartsamt Ostsee, da diese Behörden unter anderem bei fachlichen Stellungnahmen kontaktiert wurden.
Welche Unterlagen wurden für das Vorhaben eingereicht?
Für die Meerwasserpumpe wurden neben den planerischen Unterlagen auch drei weitere Dokumente eingereicht. Diese beinhalten den Erläuterungsbericht mit der Beschreibung des Vorhabens, der verwendeten Technik und das Hafenwasser betreffende Parameter wie u.a. die Ansauggeschwindigkeit und die Menge der Entnahme. Neben dem Erläuterungsbericht wurde ein externes Gutachten eingereicht. Dieses Gutachten besteht aus der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung, die Vorhabenbeschreibung und Beschreibung der vorhandenen Schutzgüter und Erhaltungsziele, die Wirkfaktoren des Vorhabens, die Untersuchung der möglichen Auswirkungen auf relevante Tiere und Beurteilung der Verträglichkeit beinhaltet. Als letztes Dokument gilt die Hydrologische Stellungnahme als externes Gutachten mit den Themen der hydrologisch- wirtschaftlichen Bestandssituation sowie der Abschätzung der vorhabenbezogenen Wirkungen. Das beinhaltet insbesondere den möglichen Einfluss auf die Wassertemperatur.
Welche Vorkehrungen wurden getroffen?
Aus den Stellungnahmen der Behörden und der Fachlichen Gutachten ergaben sich u.a. folgende Vorkehrungen.
- Die maximal zulässige Entnahmemenge für die Wärmepumpe beträgt 220m³/h (0,06m³/s). Der Durchfluss im gesamten Hafenbecken wurde mit ca. 13,5-16,8m³/s ermittelt. Dadurch beträgt der Anteil der Entnahme 0,35-0,45%.
- Gewährleistung einer Ansauggeschwindigkeit kleiner als 0,5m/s durch entsprechend großer Querschnitte oder Trichter.
- Verwendung eines Grobrechens mit 3mm Maschenweite an der Ansaugstelle sowie Verwendung eines Feinrechens mit 0,3mm Maschenweite.
- Das entnommene Wasser wird maximal um 6°C, im Winter sogar nur um 3°C, heruntergekühlt. Durch Vermischung und konservative Abschätzung könnte die Wassertemperatur im Hafenbeckenbereich um 0,26°C abkühlen. Das ist im Einklang mit der Richtlinie der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB), die eine Reduzierung der
- Gewässertemperatur um <1 K als gewässerökologisch unbedenklich annimmt.
- Einsatz von Materialien/Reinigung: Wärmetauschermaterial aus Duplex-Material. Reinigung erfolgt über Kugeln aus Naturkautschuk.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Informationen zum Projekt und den aktuellen Entwicklungen erhalten Sie auf unserer Projektwebseite www.meer-wärme.de sowie auf unserem LinkedIn-Kanal.
Gas
Ich möchte Gas von den SWNH beziehen, was muss ich tun?
Sie können ganz bequem unsere Online-Bestellstrecke (Tarifrechner) nutzen. Alternativ können Sie auch unser Kundenservice-Team kontaktieren unter 04561 5110 150 oder per Mail an kundenservice@swnh.de . Die Kollegen sind auch persönlich für Sie da in der Grabenstraße 38 in 23730 Neustadt in Holstein.
Welchen Brennwert hat das Gas von den SWNH?
Der Brennwert des Gases von den SWNH unterliegt leichten Schwankungen. Verschiedene Bezugsquellen bedeuten auch verschiedene Brennwerte. Den entsprechenden aktuellen Brennwert können unsere Techniker Ihnen gerne mitteilen. Auf den Gasabrechnungen wird außerdem immer der abgerechnete Brennwert angegeben.
Wer kontrolliert die Gasqualität?
Über den zentralen Rechner der Leitwarte überwachen die Stadtwerke ständig die Beschaffenheit des Gases und den Druck in den Leitungen, um bei Einbrüchen oder Spitzenzeiten sofort reagieren zu können.
Der geeichte Gaszähler beim Endkunden ist auf den Volumenstrom des gelieferten Gases geeicht. Abgerechnet wird jedoch auf Basis des Brennwertes des gelieferten Gases in kWh/m3 . Dieser Wert wird unseren Kundinnen und Kunden auf der Jahresabrechnung mitgeteilt. Die Abrechnung nach enthaltener Energie (Wärme) ist aus diesem Grunde gerechter, weil der Kunde im Umkehrschluss bei Gas mit höherem Brennwert weniger Kubikmeter bezieht.
Vergleichbar ist dies mit den verschiedenen Qualitäten von Benzin an der Tankstelle. Normalbenzin hat eine andere Oktanzahl als Super oder Super Plus und somit auch eine andere Qualität, die sich in der Leistungsfähigkeit der Verbrennung auszeichnet.
Die Anforderungen an Brenngase für die öffentliche Gasversorgung sind im Technischen Regelwerk des DVGW (Deutscher Verein Gas- und Wasserfaches e.V.) festgelegt und für die Gasversorgungsunternehmen verbindlich. Das DVGW-Arbeitsblatt G 260 regelt die Gasbeschaffenheit, das DVGW-Arbeitsblatt G 685 die thermische Gasabrechnung.
Die Eichaufsichtsbehörden kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften im Hinblick auf die Bildung von Rechenwerten für die Gasabrechnung im Rahmen der Überwachung der eichpflichtigen Messgeräte. Dadurch ist die korrekte Abrechnung für Verbraucher auf alle Fälle gesichert.
Wasser
Wie ist die Qualität des Wassers in Neustadt in Holstein?
Die Stadtwerke Neustadt in Holstein nutzen das Wasser aus der Förderung vom Zweckverband Ostholstein. Der ZVO gewinnt das Wasser aus Brunnen, die teilweise bis zu 140 Meter unter die Erde gehen. Daher ist die Qualität des Wassers sehr gut und unterliegt kaum Schwankungen. Die entsprechenden Komplettanalysen sind bei den Kollegen des ZVO abrufbar.
„Hartes“ oder „weiches“ Wasser für Neustadt in Holstein?
Laut Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln sind Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die Wasserhärte in Millimol Calciumcarbonat pro Liter anzugeben. Mit 2,7 mmol/L entsprechend 16,5° dH gehört das in Neustadt gelieferte Wasser in den Bereich „hart“.
Abwasser
Klärwerk erklärt: Welche Reinigungsverfahren gibt es?
Auch die Beseitigung der Abwässer liegt in unseren Händen. Mit dem Klärwerk sichern die Stadtwerke Neustadt in Holstein die Trinkwasserqualität. Hierzu werden folgende Verfahren angewendet:
Mechanische Reinigung:
Das Abwasser von Neustadt, Rettin, Pelzerhaken und Altenkrempe gelangt in diesem ersten Reinigungsschritt durch einen Rechen mit einer Spaltbreite von 3 mm. Der durch die Rechen entfernte grobe Schmutz (Papier und Hygieneartikel) ist gleichzeitig ein Schutz für nachfolgende Maschinen.
Im anschließenden Sandfang wird die Fließgeschwindigkeit herabgesetzt, so dass sich schwere Stoffe wie Sand absetzen können (Sedimentation).
Als nächstes gelangt das Abwasser in das Vorklärbecken, in dem die Fließgeschwindigkeit nochmals herabgesetzt wird. Dabei sinken die Fäkalien (Primärschlamm) auf den Beckenboden, leichtere Stoffe wie Fette schwimmen auf der Oberfläche. Beides wird durch eine fahrbare Räumerbrücke zusammengeschoben und gelangt so in die Faultürme.
Biologische Reinigung:
Durch die biologische Reinigung werden 90-95% der Schmutzstoffe entfernt.
Im sogenannten Belebungsbecken werden die gewässerbelastenden Stoffe wie Kohlenstoff, Phosphor und Stickstoff durch Mikroorganismen (Bakterien) abgebaut. Da die meisten Bakterien für den Abbau der Stoffe Sauerstoff benötigen (Aerobier), wird ihnen dieser durch Kreiseln, Bürsten und eine Druckbelüftung zugeführt.
Die Bakterien werden im Wasser durch Flocken sichtbar, dem sogenannten Belebtschlamm. Im Nachklärbecken werden die Belebtschlammflocken vom gereinigten Abwasser durch Sedimentation getrennt.
Der Belebtschlamm wird dann in das Belebungsbecken zurückgepumpt. Das gereinigte Wasser gelangt jetzt in einen Kiesfilter, in dem die letzten Schwebstoffe herausgefiltert werden, bevor es in den Vorfluter (Binnenwasser in Neustadt) eingeleitet wird.
Der aus dem Vorklärbecken in den Faulturm gepumpte Belebtschlamm bleibt dort etwa 30 Tage bei 37 °C. In dem Faulprozess werden organische Bestandteile durch Mikroorganismen abgebaut, bei dem Biogas entsteht, der als Energiequelle für ein BHKW genutzt wird. Selbst 30% des Stromverbrauchs auf der Kläranlage wird so gedeckt. Die Abwärme (heißes Wasser) wird für die Faulturmbeheizung genutzt. Nach der Entwässerung hat der Schlamm eine Festigkeit wie Humuserde. Jetzt spricht man auch vom Klärschlamm, der entweder landwirtschaftlich oder thermisch entsorgt wird. Der Neustädter Klärschlamm geht zur Verbrennung nach Hamburg.
Mit Biogas den eigenen Strombedarf decken
Der aus dem Vorklärbecken in den Faulturm gepumpte Belebtschlamm bleibt dort etwa 30 Tage bei 37 °C. In dem Faulprozess werden organische Bestandteile durch Mikroorganismen abgebaut.
Auf diese Weise entsteht Biogas, das als Energiequelle für ein Blockheizkraftwerk genutzt wird. Auch 30% des Stromverbrauchs der Kläranlage werden so gedeckt.
Bieten die SWNH Führungen durchs Klärwerk an?
Wir bieten gerne Gruppenführungen über die Kläranlage an. Zur Terminfindung oder für weitergehende Fragen stimmen sie sich bitte mit dem Klärwerk unter 04561 5110 410 ab.
Glasfaser
Wie bekomme ich Glasfaser in Neustadt in Holstein?
Sie wenden sich an unser Kundenservice-Team in der Grabenstraße 38 in Neustadt in Holstein. Unsere Kundenberater:innen geben Ihnen dann gerne Auskunft und schließen ggf. mit Ihnen bequem einen Vertrag ab. Alternativ können Sie auch bequem unsere Online-Bestellstrecke nutzen. Bei weiteren Fragen rufen Sie gerne unsere Hotline 04561-5110-999 an. In Zusammenarbeit mit der VS Media treiben wir den Glasfaserausbau in Neustadt in Holstein immer weiter voran.
Wo kann ich Glasfaser schon nutzen und wo muss die Straße noch erschlossen werden?
Eine Übersicht über die erschlossenen Gebiete und über die bereits angeschlossenen Straßen finden Sie hier.
Hafen
Wo finde ich die Hafenmeisterei?
Unser Hafenmeisterbüro finden Sie in Am Heisterbusch 46 in Neustadt in Holstein. Zum Sportboothafen
Wo finde ich den barrierefreien Steg?
Sie finden den Steg W, der barrierefrei ist, an der Hafenwestseite bei der Guttau-Werft, Am Hafen 20 in Neustadt in Holstein. Dieser Steg bietet Personen mit Beeinträchtigungen einen problemlosen Zugang. Durch die spezielle Bauweise liegt der Steg direkt auf dem Wasser und ermöglicht so einen leichten Zugang zu Booten oder auch Kanus. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie gerne unseren Hafenmeister unter der Nummer 04561-5110-510 oder per Mail an sportboothafen@swnh.de
Ich möchte einen Liegeplatz mieten – was muss ich tun?
Um einen Liegeplatz im Hafen zu mieten müssen Sie Kontakt mit dem Sportboothafen aufnehmen., entweder per Telefon unter 04561-5110-503 oder per Mail an sportboothafen@swnh.de. Durch begrenzte Kapazitäten kann es sein, dass ihr Name erst einmal auf eine Warteliste kommt.
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