Liebe Kund:innen, unser Kundenportal ist aufgrund technischer Probleme aktuell nur eingeschränkt erreichbar.
Liebe Kund:innen, unser Kundenportal ist aufgrund technischer Probleme aktuell nur eingeschränkt erreichbar.
Grünes und blaues stilisiertes Zahnrad vor Holzfassade mit Fenster

Wichtige Informationen zur Umsetzung und Berechnung der Gas- und Strompreisbremse

Wichtige Informationen zur Umsetzung und Berechnung der Gas- und Strompreisbremse

Um Privatkund*innen und Unternehmen vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung Ende 2022 die Energiepreisbremsen beschlossen und zu deren Umsetzung die nachfolgend beschriebenen Gesetze erlassen. Ziel ist es, die Letztverbraucher*innen während des gesamten Jahres 2023 – und ggf. auch noch bis Ende April 2024 – mit einem staatlich finanzierten Preisdeckelungsmechanismus zu unterstützen: Kund*innen erhalten für ein gewisses Entlastungskontingent – für den Großteil sind es  80 % (bis 1,5 Mio kWh für Gas/Wärme und 30.000 kWh für Strom) des Jahresverbrauchs – einen gedeckelten Referenzpreis. Lediglich für den darüberhinausgehenden Verbrauch fällt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an. Für Privatkund:innen sowie kleinere und mittlere Unternehmen gelten die Entlastungsbeträge ab März 2023 und sollen rückwirkend zum 01. Januar 2023 entlasten.

Energieversorgungsunternehmen sind dazu verpflichtet, Ihnen bis zum 01. März 2023 die gewährten Entlastungsbeträge mitzuteilen. Dies lässt sich durch uns leider nicht fristgerecht umsetzen. Wir arbeiten im Moment jedoch mit Hochdruck daran, die Preisbremsen in unser Abrechnungssystem zu integrieren und jede:n Kunden:in schnellstmöglich zu informieren. Der schnellste Weg zu Ihren Informationen, noch bevor die Post eintrifft, ist dabei unser Kundenportal. Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie hier. Dort erscheinen u.a. die Informationen zu Ihrem individuellen Entlastungsbetrag zuerst.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Serviceseite.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das könnte Sie auch interessieren:

+++ Unser Kundenservice ist ab dem 24.12.2025 nicht erreichbar. Ab dem 02.01.2026 ist unser Kundenservice wieder für Sie da! +++

Stadtwerke Neustadt in Holstein

SWNH Logo RGB

Rückrufservice

Wir rufen Sie umgehend zurück.

    Hinweis

    Liebe Kundinnen und Kunden,
    der Ablesezeitraum der Jahresverbrauchsabrechnung 2025 hat begonnen.
    Bitte geben Sie hier Ihren Zählerstand ein:

    Bitte beachten: Auch wenn Sie von einem anderen Anbieter versorgt werden, bekommen Sie von uns eine Ablesekarte.

    Weitere Informationen zum Ablesen Ihres Zählers gibt es hier:

    Cookie Consent mit Real Cookie Banner