Die Bundesregierung hat Ende September 2022 entschieden, die für den 01.10.2022 geplante Gasbeschaffungsumlage (gemäß §26 EnSiG) nicht einzuführen. Der angekündigte Arbeitspreis für Gas reduziert sich dadurch um 2,419 Cent/kWh (netto). Gleichzeitig wird die Mehrwertsteuer für die Lieferung von Erdgas von 19 % auf 7 % gesenkt. Die neuen Preise der Grund- und Ersatzversorgung haben wir rückwirkend zum 01.10.22 auf unserer Webseite im Bereich Downloads unter „Gas Grund- und Ersatzversorgung“ veröffentlicht.

Sicherheit geht vor – Stadtwerke Neustadt überprüfen Gasleitungen
Um die Gasversorgung in der Region dauerhaft sicher und zuverlässig zu gewährleisten, lassen die Stadtwerke Neustadt in Holstein auch in diesem Jahr ihre Gasleitungen routinemäßig