Stromtarif
Clever sparen
Mit §14a EnWG
Die Energiewende beginnt zuhause: Mit Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher können Sie von den Regelungen des § 14a EnWG profitieren– durch günstige Netzentgelte und eine stabile Stromversorgung.
Seit 2024 gilt eine neue gesetzliche Regelung für sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ wie Wärmepumpen oder Ladeeinrichtungen für Elektroautos.
Das Prinzip ist einfach:
– Ihr Netzbetreiber darf Ihre Anlage in seltenen Fällen kurzzeitig in der Leistung reduzieren
– Im Gegenzug zahlen Sie dauerhaft weniger Netzentgelte
So kann die Netzauslastung besser gesteuert werden – und Sie profitieren von reduzierten Netzentgelten.
✔ Reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG
✔ Jährliche Einsparungen von bis zu mehreren hundert Euro möglich
✔ Sichere Versorgung
✔ Beitrag zur Energiewende und Netzstabilität
✔ Persönliche Beratung durch unseren Kundenservice
Dieser Tarif ist ideal für Sie, wenn Sie:
– eine Wärmepumpe betreiben oder planen
– ein Elektroauto zuhause laden
– eine Wallbox installiert haben
– Ihren Stromverbrauch zukunftssicher gestalten möchten
– Ihre Anlage ist als „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ angemeldet.
– Leistung über 4,2 kW (z. B. Wärmepumpe, Wallbox).
– Technische Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber
Welche Tarifoption passt zu ihneN?
Im Rahmen des §14a EnWG stehen Ihnen verschiedene Modelle und Tarife zur Verfügung (z.B. pauschale oder verbrauchsabhängige Reduzierung der Netzentgelte).
Wir beraten Sie individuell, welcher Tarif am besten zu Ihrem Verbrauch passt.
jetzt wechseln und sparen
Nutzen Sie die Vorteile nach § 14a EnWG und unterstützen Sie eine netzorientierte Steuerung Ihres Stromverbrauchs
Füllen Sie gerne das unten stehende Formular aus und ein Mitarbeitender unseres Kundenservice-Teams meldet sich bei Ihnen, um Sie umfassend zu beraten.
LüttWATT kompakt
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223,89€ / jährlich
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Arbeitspreis brutto: 32,12 ct/kWh
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Sondertarif nach §14a EnWG, Modul 1
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einmalige Entlastung von jährlich 132,25 €
LüttWATT aktiv
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116,79€ / jährlich
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Arbeitspreis brutto: 24,36 ct/kWh
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Sondertarif nach §14a ENWG , Modul 2
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verringerte Netzentgelte -> dadurch geringerer Arbeitspreis