ABWENDUNGSVEREINBARUNG
Abwendungsvereinbarung
Abwendung einer Zählersperrung
Die EnWG-Novelle 2021 und Novelle der StromGGV bzw. GasGVV sieht ab 2022 Möglichkeiten vor, eine Zählersperrung abzuwenden, die aus dem fälligen Ausgleich von Forderungen resultiert. Die Abwendungserklärung enthält eine kostenfreie Stundung der Forderungen bis zu 14 Tagen.
Hierbei ist zu beachten, dass die Abwendungserklärung nur gültig ist, wenn diese:
- vollständig ausgefüllt ist,
- vor einer Sperrung bei uns eingegangen ist,
- die offene Forderung vorher beim Forderungsmanagement des Kundenservice unter 04561 5110-150 erfragt wurde.
Bei der enthaltenen Teilzahlung ist eine wöchentliche oder monatliche Zahlung möglich. Der vollständige Betrag muss spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate beglichen sein.
Ein Muster der Abwendungsvereinbarung finden Sie in unserem Downloadbereich.
Das könnte Sie auch interessieren:

Tannenbaum am Marktplatz erstrahlt in neuem Glanze
Vielleicht ist es dem einen oder anderen bereits aufgefallen, der Tannenbaum, der traditionell nach dem Totensonntag vom Bauhof auf dem Marktplatz aufgestellt und von den

Die Gasschnüffler sind wieder unterwegs
Im laufenden Rhythmus überprüfen die Stadtwerke zusammen mit der Firma Sewerin das Netz der Stadtwerke auf evtl. Undichtigkeiten. Ca. 62 km Niederdruck-, 9,5 km Mitteldruck-,

Kundencenter mittwochs und donnerstags geschlossen
Liebe Kundinnen und Kunden, immer mehr von Ihnen erledigen ihre Anliegen telefonisch oder digital – darüber freuen wir uns sehr! Gleichzeitig nimmt die Zahl der