Hinweise zum Schlichtungsverfahren
für Verbraucher vor der Schlichtungsstelle Energie e.V. in den Bereichen Strom und Gas und zum Verbraucherservice:
Beschwerden in den Bereichen Strom und Gas sind an die Stadtwerke Neustadt in Holstein, Grabenstraße 38, 23730 Neustadt in Holstein, Tel. 0800 5110 150, E-Mail: kundenservice[at]swnh.de zu richten. Zur Beilegung von Streitigkeiten in den Bereichen Strom und Gas kann sich der Verbraucher an die Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstr. 133, 10117 Berlin, Tel. 030/2757240-0, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, www.schlichtungsstelle-energie.de wenden.
Die Stadtwerke sind zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet. Voraussetzung für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist, dass der Verbraucher seine Beschwerde zuvor an die Stadtwerke richtet und die Stadtwerke der Beschwerde nicht abhelfen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 030/22480-500 oder 0228/14-0, E-Mail: verbraucherservice-Energie@bnetza.de.
für Verbraucher vor der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. für die Bereiche Wasser, Wärme und Dienstleistungsprodukte (Contracting):
Beschwerden in den Bereichen Wasser, Wärme und Contracting sind an die Stadtwerke Neustadt in Holstein, Grabenstraße 38, 23730 Neustadt in Holstein, Tel. 0800 5110 150, E-Mail: kundenservice[at]swnh.de zu richten. Zur Beilegung von Streitigkeiten in den Bereichen Wasser, Wärme und Contracting kann sich der Verbraucher an die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Tel. 07851/79579 40, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de, www.verbraucher-schlichter.de wenden.
Die Stadtwerke sind bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Voraussetzung für die Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens ist, dass der Verbraucher seine Beschwerde zuvor an die Stadtwerke richtet.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Das könnte Sie auch interessieren:

Weltwassertag 2021: Wert des Wassers
Wasser bedeutet Leben. Als unser grundlegendes Lebensmittel kommt es täglich in den unterschiedlichsten Bereichen zum Einsatz. Auch für unsere Heimat und unseren Hafen spielt Wasser

Stadtwerke Neustadt in Holstein warnen vor Haustürgeschäften
In den vergangenen Tagen wurden Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Neustadt in Holstein (SWNH) vermehrt von Personen aufgesucht, die sich als Mitarbeiter*innen der Stadtwerke ausgaben.

Änderung der Parkgebührenverordnung
Die 1. Änderung der Parkgebührenverordnung ist in Kraft getreten. Auf dem Parkplatz P2 (Hafen) beträgt die maximale Parkzeit mit Jahresparkkarte weiterhin 2 Stunden; es ist